Ablauf und Kosten
Terminvereinbarung
Sie können mich telefonisch, per SMS oder E-Mail kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie mir eine Sprachnachricht hinterlassen, so rufe ich Sie baldmöglichst zurück.
Praxiszeiten
Meine Praxiszeiten in Vasoldsberg 2023:
Dienstag: 08-16h
Mittwoch-Freitag: 08-13h & nach Vereinbarung
Ärztliche Zuweisung
Für die logopädische Diagnostik/Abklärung und Therapie brauchen Sie eine ärztliche Zuweisung/Verordnungsschein von Ihrem Haus- oder Facharzt (nicht älter als 28 Tage).
Auf dem Verordnungsschein sollte Folgendes stehen:
- Diagnose (zB.: funktionelle Stimmstörung)
- Logopädische Abklärung oder Art der Therapie (logopädische Therapie)
- Anzahl und Dauer der Einheiten (zB.: 10 Einheiten à 60 Min/ LP03)
Basierend auf den Ergebnissen der logopädischen Untersuchung vereinbaren wir, ob und in welchem Umfang eine logopädische Therapie stattfinden sollte.
Chefärztliche Bewilligung
Für den Antrag auf Kostenrefundierung bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie den Verordnungsschein bei manchen Krankenkassen chefärztlich bewilligen lassen. Die logopädische Therapie wird nach der Bewilligung gestartet.
Kosten
Die Kosten für die logopädische Therapie werden nach Länge der Therapieeinheiten verrechnet. Die Therapiezeit inkludiert Diagnostik/Therapie, Beratung und Besprechung der häuslichen Übungen mit den Patienten und/oder gemeinsam mit den Angehörigen/Eltern.
Detaillierte Informationen zu den Kosten erhalten Sie von mir persönlich.
Die Bezahlung wird nach jeder Einheit per Bankomat/in bar getätigt.
Kostenrückerstattung
Ich bin Wahllogopädin bei allen Kassen.
Die Honorarnote begleichen Sie per Bankomatkarte bzw. in bar bei mir. Anschließend können Sie die Honorarnoten zusammen mit der Zahlungs-bestätigung und der ärztlichen Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zur anteiligen Refundierung einreichen, es werden dabei ca. 30-70 Prozent der Kosten zurückerstattet, die genauen Angaben zu den jeweiligen Kassensätzen erhalten Sie von mir in der Therapie. Besteht eine private Zusatzversicherung, werden in der Regel die Restkosten übernommen.
Absagen
Bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann eine Terminabsage respektive -verschiebung telefonisch oder per SMS erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider privat in Rechnung gestellt werden - diese Kosten werden vom Krankenversicherungsträger nicht erstattet. Die Krankenkassen refundieren nur wahrgenommene Termine.